Die getätigten Aussagen von Norbert Hofer sind unfassbar, untragbar und für eine Person des öffentlichen Rechts auf jeden Fall inakzeptabel.

Rechtspopulistische Aussagen, wie der Vergleich mit dem tödlichen Krankheitserreger Coronavirus, sind Früchte der rechtsextremen Zusammenhänge. Diese Aktion der freiheitlichen Partei erinnert uns an die schwarzen Jahre Österreichs und zeigt, dass noch heute in einem säkularen Staat hetzerische Aussagen in einer parteipolitischen Propaganda obszön verwendet werden können, obwohl solche Aussagen in Anbetracht der geschichtlichen Entwicklung in unserer Gesellschaft streng vermieden werden sollten.

Der Koran ist ein wesentlicher Bestandteil der in Österreich anerkannten Glaubensrichtung der Muslime. Die Bewertung als tödlicher Infektionskrankheit herabwürdigt nicht nur die Religion als solche, sondern zeigt auch wie unachtsam und ignorant gewisse politische Parteien gegenüber muslimischer Bevölkerung sind. Endlich muss es den Politikern bewusstwerden, dass auch diese Bevölkerungsgruppe Teil der Gesellschaft ist, und nicht durch pauschale Formulierungen für die eigenen machtpolitischen Zwecke instrumentalisiert werden können.

Weiters stellen die skandalösen Aussagen des FPÖ-Chefs nicht nur strafrechtlich relevante Delikte dar, sondern erweisen sich auch als Hürde vor den progressiven Integrationsbemühungen. Dadurch wird die jahrelange Integrationsarbeit der Kultusgemeinden und das friedliche Zusammenleben in den Bundesländern gefährdet.

Obwohl eine Entschuldigung gefordert und erwartet wurde, bestätigt Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp vielmehr die Aussagen des Bundesparteiobmanns. Es ist daher offensichtlich, dass die FPÖ selbst mit ihren Wahnvorstellungen nicht den europäischen Grundwerten entspricht, und mit ihren „überflüssigen“ Gedanken kein Platz in unserer Gesellschaft hat.

Die Verwirklichung von Straftatbeständen kann niemals mit Grundfreiheiten begründet werden. Daher rufen, auch wir die Staatsanwaltschaft auf, die Aussagen von Norbert Hofer auf ihre strafrechtliche Relevanz hin zu prüfen.